Ihr Testament für den guten Zweck

Als gemeinnütziger Verein sind wir zur Finanzierung unserer Arbeit auf Zuwendungen angewiesen. Seit unserer Gründung vor über 30 Jahren werden wir von Menschen auf viele verschiedene Arten unterstützt und bedacht. Eine dieser Möglichkeiten zur Förderung unserer Arbeit für krebskranke Kinder und Jugendliche ist die Erbschaft oder der Nachlass.

Es ist nicht leicht, sich mit der Endlichkeit des eigenen Lebens zu befassen. Erbschaft und Nachlass sind eher ungeliebte Themen. Dabei ist dies ein guter Weg, um sicherzustellen, dass das, was man im Leben erschaffen hat, über den Tod hinaus besteht. Wenn Sie Ihren Nachlass für einen wohltätigen Zweck nutzen und damit etwas Gutes tun möchten, so gewährleistet ein Testament, dass Ihr Wille umgesetzt wird.

Mit Ihrem Nachlass an den Sonnenstrahl e. V. Dresden unterstützen Sie die psychosoziale Betreuung und Versorgung von Familien mit krebskranken Kindern in den Regionen Dresden, Westerzgebirge, Oberlausitz und Zittau/Görlitz. Dank Ihrer Testamentsspende können wir Kindern und Jugendlichen mit Krebs sowie ihren Familien Rückhalt bieten und sie auf ihrem beschwerlichen Weg zurück in ein normales Leben kompetent, liebevoll und engagiert begleiten.

Als gemeinnütziger Verein sind wir von der Erbschaftssteuer befreit, da der Nachlass einem humanitären Zweck zu Gute kommt. Von Ihrem Vermögen geht nichts verloren, sondern es wird vollständig für den von Ihnen vorgesehenen Zweck verwendet. Die Voraussetzung ist jedoch, dass Sie Ihren Wunsch schriftlich in einem Testament niederschreiben. Schreiben Sie kein Testament, so fällt Ihr Nachlass entsprechend der gesetzlichen Regelungen Ihren gesetzlichen Erben zu oder – falls Sie keine Nachkommen haben – dem Staat.

Dabei gilt es zwischen Erbe und Vermächtnis zu unterscheiden: Sie können einen oder mehrere gemeinnützige Organisationen als Erben einsetzen, denen Ihr Nachlassvermögen später einmal zukommen soll. Sie können jedoch auch bestimmen, dass nur ein Gegenstand aus Ihrem Vermögen oder eine bestimmte Geldsumme zugesprochen wird. Dies nennt man ein Vermächtnis, das einen Anspruch des bedachten Vereins gegen den Erben (z. B. Partner oder Kind) darstellt.

Wenn Sie sich Gedanken über Ihren Nachlass machen und unseren Verein besser kennenlernen möchten, dann kontaktieren Sie uns gern: Tel. 0351 31583900.

 

Olaf Böhmes letzter Wille – der Kabarettist hatte ein Herz für Kinder

Foto Olaf Böhme

2019 verstarb der beliebte Dresdner Kabarettist und Schauspieler Olaf Böhme an einer Krebserkrankung. Nicht nur sein Programm „Der betrunkene Sachse“ ist vielen in Erinnerung, auch seine Lesungen aus dem Dresdner Telefonbuch klingen vielen Zuschauern noch lebhaft im Ohr. Er verstarb mit nur 66 Jahren an einer Leukämie.

Olaf Böhme war nicht nur ein Freund der unberührten Natur, die er in seinem abgelegenen Haus im Umland von Dresden in vollen Zügen genoss. Er hatte auch ein Herz für Kinder. Daher vermachte er seinen gesamten Nachlass der Succow-Naturschutzstiftung Greifswald und dem Sonnenstrahl e. V. Dresden. Nachkommen hatte er keine, sodass das Vermächtnis durch zwei geteilt an beide Organisationen floss. Zu seinem Vermächtnis gehörte nicht nur sein Privathaus, sondern auch viele erworbene und eigens geschaffenen Kunstwerke, die Ende 2019 in eine Auktion gingen und verkauft wurden. Wir sind sehr dankbar, dass Olaf Böhme uns in seinem Testament bedacht hat und auf diese Weise unsere Arbeit für krebskranke Kinder und Jugendliche über seinen eigenen Tod hinaus fördert.

In seinem Haus befanden sich noch große Bestände seiner eigenen CDs und Bücher, die er über seinen Webshop vertrieb. Dieser ist nun abgeschaltet. Doch wir möchten Olaf Böhmes kulturelles Vermächtnis in guter Erinnerung halten und stellen den Fans die Möglichkeit zur Verfügung, die CDs und Bücher weiterhin über uns zu erwerben. Über das untenstehende PDF können Sie die gesamte Liste der Merchandise-Artikel einsehen und Ihre Bestellung aufgeben.