Geldauflagen und Bußgelder

Zuweisung für den Sonnenstrahl e. V. Dresden
Gemeinnützigen Verein unterstützenGeldauflagen & Bußgelder
Die Zuweisung von Geldauflagen oder Bußgeldern ist für den Sonnenstrahl e. V. Dresden ein wichtiger Beitrag zur langfristigen Sicherung unserer vielfältigen Hilfsangebote für an Krebs erkrankte Kinder und ihre Familien.
Bei Geldauflagen handelt es sich um Zahlungen, die im Rahmen eines Strafverfahrens bei geringeren Vergehen oder Verstößen gerichtlich verhängt werden. Nicht gemeint sind klassische Bußgelder, etwa für Falschparken oder Geschwindigkeitsverstöße. Geldauflagen bzw. Bußgelder dienen in der Regel als Auflage in Zusammenhang mit einer Strafaussetzung zur Bewährung. Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf richterliche oder staatsanwaltliche Anordnung.
Dank solcher Zuweisungen können wir unsere Projekte dauerhaft weiterführen und neue Angebote nachhaltig aufbauen.
Informationen für Gerichte und Staatsanwaltschaften

Als Strafrichter*in oder Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin haben Sie die Möglichkeit, den Sonnenstrahl e. V. mit der Zuteilung von Geldauflagen und Bußgeldern direkt zu unterstützen.
- Unser Verein erfüllt die Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und ist bei den entsprechenden Gerichten gelistet.
- Wir garantieren eine schnelle und diskrete Abwicklung der Geldauflagen. Das Gericht wird über jeden Zahlungseingang bzw. Nichteingang zeitnah informiert.
- Für Zahlungen von Geldauflagen erstellen wir KEINE Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen), wir bestätigen lediglich den Zahlungseingang auf Anfrage.
Wenn Sie Kontakt zu Strafrichter*innen oder Staatsanwälte bzw. Staatsanwältinnen haben, würden wir uns freuen, wenn Sie diese Kontakte nutzen und uns, den Sonnenstrahl e. V. Dresden – Förderkreis für krebskranke Kinder und Jugendliche als Bußgeldempfänger, vorschlagen.
Vorgedruckte Zahlscheine, Adressaufkleber sowie Informationsmaterial zum Verein senden wir Ihnen gern zu.
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
Informationen für Personen mit einer Geldauflage bzw. einem Bußgeld

Bitte überweisen Sie den Betrag nicht auf unser Spendenkonto, sondern auf das speziell dafür eingerichtete Bußgeldkonto:
Bank: Ostsächsische Sparkasse Dresden
BIC: OSDDDE81XXX
IBAN: DE32 8505 0300 3120 0909 55
Bitte geben Sie immer das Aktenzeichen Ihres Bußgeldverfahrens an, damit wir den eingegangenen Betrag zuordnen und der zuständigen Stelle zurückmelden können, dass Sie Ihre Auflage erfüllt haben.
Es handelt sich bei diesem Betrag nicht um eine Spende. Wir sind nicht berechtigt, Spendenbescheinigungen für diese Form der Zahlung auszustellen. Gern bestätigen wir Ihnen jedoch schriftlich den Zahlungseingang.
Wir sind gern für Sie erreichbar.Sie haben eine Frage zum Thema Geldauflagen und Bußgelder?
Mitarbeiterin Geschäftsstelle
Sonnenstrahl e. V.